Hallo,

bereite dich auf die Firma vor. Welche Automarken vertreiben sie, Anzahl der Mitarbeiter usw. Umsatz und wichtig ist natürlich deine Gesamterscheinung inklusive Kleidung. Wird vermutlich ein erstes Auswahlgespräch, wenn du das überstehst folgt vermutlich das Finale. Hobbys und Wünsche werden auch gern erfragt.

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Hallo, leider wird das sicher nur ein Vorwand gewesen sein. Klagen würde ich dagegen nicht, da du noch in der Probezeit bist und das Arbeitsverhältnis sicher innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen beendet werden kann. Der Wert des Firmeneigentums spielt eigentlich keine Rolle.Ist leider so. Stellt er dich frei und will den Rest der 14 Tage nicht zahlen, dann einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht beantragen.

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Wenn es vorher keine Abmahnungen gab wegen Fehlen usw., dürfte diese Kündigung keinen Erfolg haben. Erstmal muss sie schriftlich zugestellt werden. Danach Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung, ganz wichtig!! beim zuständigen Arbeitsgericht der Stadt einreichen, wo der Betrieb seinen Sitz hat. Vorher nichts unterschreiben, wie Aufhebungsvertrag usw.

Falls die Firma einen Betriebsrat hat, unbedingt um Hilfe sofort bitten. Glaube nicht, dass diese Kündigung durchgeht!

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Nein es ist kein Arbeitszeitbetrug. Laut Arbeitszeitgesetz bist du jedoch verpflichtet nach spätestens 6 Stunden Arbeit 30 Minuten Pause zu machen. Und diese Zeit wird in der Regel nicht vergütet. Sollte dein Arbeitgeber nun dies nicht gemacht haben ist es sein Problem. In deinem Arbeitsvertrag stehen sogenannte Ausschlussfristen, in der Regel

3 Monate, wo Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Forderungen stellen können aus dem Arbeitsvertrag. Schau bitte nach, was bei dir steht. Mehr Rückforderung geht nicht, ein ganzes Jahr geht überhaupt nicht. Habt ihr einen Betriebsrat? Wenn ja, dann sollte der hier tätig werden auf der Grundlage des §87 Abs.1 Ziffer6.

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Du kannst auf eine persönliche Kopie der Zeiterfassung bestehen. Wie willst du sonst deinen Lohn reklamieren, wenn Stunden bzw. Zuschläge fehlen. Selber kopieren würde ich nicht, Lohnbuchhaltung informieren, dann müsste es gehen. Wenn ihr einen Betriebsrat habt, soll dieser diese Sache per Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer regeln. Dafür ist er ja schließlich von Euch gewählt.

Grundlage §87 Abs. 1 Ziffer 6 und 10 Betriebsverfassungsgesetz.

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Ja sollte darin enthalten sein, wichtiger Bestandteil. Auch Urlaubs- und Jahresendvergütung, Treueprämien sollten darin sein im Arbeitsvertrag, andere Kündigungsfristen, eben alles was im eventuellen Streitfall wichtig ist. Der Arbeitsvertrag kann natürlich auch auf einen gültigen Tarifvertrag Bezug nehmen.

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Beides was du schreibst stimmt! Es gibt nur eine Probezeit und Verträge, die unwirksame Klauseln enthalten sind nichts wert. Würde es auch so machen, da hast du keinen Ärger!

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Wenn du es nicht angibst bei deinen jetzigen Arbeitgeber kann er dir kündigen, wenn er davon erfährt. Die Ämter sind vernetzt, es kann durchaus passieren, dass Mitteilungen nach außen dringen. Es ist keine einfache Entscheidung, auf jeden Fall ordentliche Steuererklärung abgeben am Jahresende oder nur auf Basis des jährlichen Freibetrages für geringfügig Beschäftigte arbeiten, also sprich €450 derzeit monatlich oder €5400 jährlich.

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Bist du noch in der Probezeit? Ich denke nein. Gibt es einen Betriebsrat oder sogar eine JAV bei Euch? Das sind deine Ansprechpartner, die du sofort kontaktieren solltest. Kündigen kann dein Chef nur schriftlich! Erhälst du eine Kündigung von ihm, gehe damit zum Arbeitsgericht und reiche innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt eine Kündigungsschutzklage ein. Solltest du oder deine Eltern( nur wenn du noch zu Hause wohnst) eine Rechtsschutzversicherung über Arbeitsrecht besitzen, gehst du mit dieser Kündigung zu einem "Fachanwalt für Arbeitsrecht" und alles andere macht er mit dir gemeinsam. Ohne Rechtsschutz kannst du die Klage auch selbst bei der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichtes aufgeben. Die Mitarbeiter dort helfen dir und es kostet kein Geld.Freiwillig unterschreibe nichts im Vorfeld, Aufhebungsvertrag oder ähnliches!!! Halte dich künftig zurück!

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Deine Kündigungsfrist verlängert sich, wie die des Arbeitgebers. Nach 10 Jahren hast du 4 Monate Kündigungsfrist, wenn du gehen willst!

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Wenn der Arbeitgeber kündigt erhälst du in der Regel keine Sperre beim Arbeitslosengeld. Sollte es eine verhaltensbedingte Kündigung jedoch sein, das heisst du hast grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt, oder durch dein Verhalten eine Kündigung provoziert kann es bei der Arge eine Sperre bis zu 12 Wochen kommen? Nach Erhalt der Kündigung sofort die Arge informieren und beim zuständigen Sachbearbeiter einen Termin vereinbaren, wenn es derzeit möglich ist?

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Deine Rechnung stimmt, wenn du als Führungskraft mit einem überdurchschnittlichen Gehalt tätig bist. Solltest du als normaler Arbeitnehmer tätig sein, ist diese Nichtbezahlung von Mehrarbeit nicht rechtens. Du musst deine gesamten Überstunden vergütet bekommen. Das wird sicher nur über den Klageweg des Arbeitsgerichtes zu erreichen sein, was eine Beeinträchtigung deines Arbeitsverhältnisses sicher dann auch zur Folge hat. Solltest du dies nicht wollen, würde ich ein persönliches Gespräch mit meinem Vorgesetzten suchen, um einen Vergleich zu erzielen. Z.B.ein Arbeitszeitkonto einrichten und Überstunden in Freizeit abfeiern, die nicht bezahlt werden. Ganz darauf verzichten würde ich nicht! Zumindest dokumentiere die monatlichen Überstunden und lass sie bestätigen, man weiß ja nie was kommt!

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Wenn der Arbeitgeber dich kündigt erhälst du keine Sperre, kündigst du kann es eine Sperre geben. Da solltest du schon einen Facharzt konsultieren, damit es für eine betriebsbedingte Kündigung von deiner Seite reicht.

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Anzeigen würde ich sie nicht, bei der Post gibt es einen Betriebsrat bzw. Personalrat. Diesen anrufen bzw. eine Mail schreiben mit Hinweis auf das Datenschutzgesetz und die Einschränkung des Persönlichkeitsrechts. Er wird sich dann darum kümmern.

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Probleme in Wiedereingliederung?

Guten Abend.

Ich befinde mich seit 2 Wochen in Wiedereingliederung.

Gestern als ich anfangen wollte zu arbeiten kam es zum "Streit" mit der Filialleitung.

Ich sollte einen Aufbau machen und mir die dazugehörigen Anleitungen aus dem Büro holen, Sie würde gleich auch ins Büro kommen.

Da das Büro etwas umgeräumt wurde, habe ich die Anleitung auf die schnelle nicht gefunden und mir über das Intranet ausgedruckt.

Daraufhin schnauzte mich die FL an, als sie hereinkam und ich Ihr sagte dass ich die Anleitung nicht gefunden und ausgedruckt habe.

Sie sagte, ich würde nur ein paar Stunden kommen, nur scheiße machen und soll nachhause gehen wenn ich keine Lust hätte (solche situationen kamen öfter vor in den letzten Jahren, was aber nicht an meiner Motivation lag bzw liegt.. habe ich bislang immer einfach ignoriert bzw. Ich und mehrere andere Kollegen haben uns auch schon mehrfach ohne erfolg beim BZL beschwert auch weil wir von Ihr über die Kameras beobachtet werden.BZL sagte dass Sie da von der Revision erwischt werden, die aber in 3 jahren nicht 1 mal bei uns waren.)

Darauf fragte ich was denn das Problem sei zeigte ihr den Wisch in meiner Hand und Sie sagte wieder, machst nur scheisse etc.

Ich sagte "Dann sagen sie mir einfach wo es liegt und wir sparen uns die diskussion" worauf Sie nochmals erwiederte dass ich keine Lust hätte und nachhause gehen soll.

Daraufhin hab ich meine Sachen gepackt und bin im Tshirt nachhause gelaufen.( Wurde hin gefahren, hatte keine Jacke dabei)

Auch schon am ersten Tag der Wiedereingliederung wurde sich nicht an die vereinbarte Zeit gehalten und es gab noch andere Probleme wie z.b. ausbleibende Lohnfortzahlung in der Zeit als ich krank war und hatte versucht die BZL zu erreichen, wurde aber bis heute nicht zurückgerufen.Auch meine Anrufe und Mails an die Personalabteilung wurden ignoriert.

Ich möchte nach diesem erneuten Vorfall einfach nur noch die Kündigung..

Aber warscheinlich wäre ich dann von einer Sperrzeit betroffen oder reichen solche wiederholten Vorfälle als Gründe für eine Kündigung?

Wegen meiner Krankschreibung, ich habe noch immer Schmerzen und kann meine arbeit auch noch nicht richtig ausführen. Mein Orthopäde sieht das jedoch anders (5 Termine gehabt, 1 Röntgen und sonst nur Einlagen und Schmerzmittel bekommen) weshalb die Hausärztin die Wiedereingliederung vorgeschlagen hatte.

Gibt es sonst irgendwelche möglichkeiten aus dem Betrieb heraus zu kommen? Evtl wegen der Kontrolle/Kameraüberwachung? Ich kann halt alles nicht Beweisen und von meinen Kollegen such leider nicht verlangen zu mir zu halten.

Montag werde ich mit meiner Hausärztin darüber sprechen, aber ich denke dass Sie mir da auch nur bedingt weiterhelfen kann.

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Einen Grund für eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung sehe ich nicht. Da du einfach nach Hause gegangen bist, wird man dich vermutlich abmahnen. Selber kündigen würde ich nicht, da gibt es vermutlich 12 Wochen Sperre des ALG 1. Mit der Kameraüberwachung geht überhaupt nicht, es sei denn die Kameras überwachen die Ware gegen Diebstahl? Dann kannst du trotzdem ein Abschalten verlangen, wenn du in diesem Bereich arbeitest. Würde dir auch empfehlen den Arzt zu wechseln, wenn du laufend noch Beschwerden hast. Du kannst auch zum Facharzt gehen, wenn der Termin in der Arbeitszeit liegt. Dein Arbeitgeber muss dir diese Zeit einräumen und bezahlen.§616 Bürgerliches Gesetzbuch, Vorübergehende Verhinderung. Kameras als Kündigungsgrund bringt alleine nichts! Falls du eine Abmahnung erhälst, musst du diese nicht unterschreiben, höchstens den Empfang quittieren. Dann solltest du auf jeden Fall eine Gegendarstellung schreiben und abgeben, die dann ebenfalls in deine Personalakte kommt. Kommt es zum Arbeitsgericht entscheidet dann der Richter über diese Abmahnung.

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Ja er darf, nur das Geld bleibt gleich, da es betriebsbedingt notwendig ist. Er kann sich auf §14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz berufen. Dies regelt außergewöhnliche Fälle.

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Wenn du kündigst hast du Anspruch auf deinen Urlaub. Kündige zum 31.12.2020 fristgemäss den Ausbildungsvertrag auf und bestehe auf den Urlaub.

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