Sich als Arbeitnehmer selber freistellen mit sofortiger Wirkung?

Ich möchte gerne meine momentane Stelle kündigen und möchte eine sofortige (bezahlte) Freistellung erwirken. Im folgenden Link steht, dass dies möglich ist:

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Freistellung.html

Ich würde am 18. April meine Kündigung einreichen. Da dies bereits nach dem 15. liegt wäre laut Gesetz ja die nächste Möglichkeit zum 30. April. Mit der gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen/1 Monat (ich bin seit 1.Mai 2015 beschäftigt) würde die Frist ja bis Ende Mai gehen. Im oben genannten Artikel steht, dass man Anspruch auf bezahlte Freistellung hat, wenn man Resturlaub hat oder die Zeit benötigt um einen neuen Job zu suchen. Da mittlerweile schon April ist ist der Resturlaub (26 Tage aus dem Vorjahr) rein rechtlich verfallen. Den möchte ich trotzdem noch nehmen in dem ich mich zur Arbeitssuche freistellen lasse. Da ich aber noch keine neue Stelle habe (über die Risiken bin ich mir durchaus bewusst) hätte ich zumindest laut obigem Artikel Anspruch.

FRAGE: Wenn ich also zum 18. April kündige und die 4 Wochen/1Monat Kündigungsfrist erst ab 1. Mai beginnt, habe ich dann Anspruch darauf mich ab dem 18. April bis Ende Mai freistellen zu lassen?

Meine Sorge ist, dass mich der Arbeitgeber verklagen könnte, da keine Übergabe meiner Aufgaben an einen Kollegen stattfinden würde. Eine andere Möglichkeit sehe ich aber nicht, um doch noch an meinen bezahlten Urlaub zu kommen, da ich mit dem Vorgesetzten schon bei normalen Urlaubsanträgen knallhart verhandeln musste und dieser natürlich die eigenen Kosten (= 6 Wochen Lohnfortzahlung) bestimmt vermeiden will.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Arbeit, Kündigung, Anwalt, Arbeitsrecht, Kündigungsfrist
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