Es gibt Kinderrechte die weltweit gelten ! Unter anderem auch das RECHT auf Privatsphäre ! Manchmal helfen Fakten !?
Nur weil deine Eltern Kinder gezeugt haben, sie die Wohnung bezahlen, steht ihnen nicht zu, immer und zu jeder Zeit dein Zimmer zu betreten und es " aufzuräumen/ durchwühlen/ durchsuchen ). Das Argument, unser Haus ... Sie sind verpflichtet ihren Kindern Obdach zu gewähren und ein Heim zu bieten. Auch wenn sie für dich mit 55 uralt erscheinen, sie sind absolut noch lernfähig. Das Minimum ist das anklopfen, wenn man das Zimmer des anderen betritt. Oder latschst du auch einfach ohne anklopfen in ihr Schlafzimmer ?
Das hat was mit gegenseitigem Respekt zu tun und der scheint bei euch nicht gross geschrieben zu werden. Habt ihr sowas wie eine Familienkonferenz,,runden Tisch ??? Notfalls hol dir Hilfe von deiner/m VertrauenslehrerIn .
Hier die Rechte die jedem Kind zustehen ! Grundlegende Kinderrechte
In der UN-KRK werden alle Personen unter 18 Jahren als Kinder definiert und es wird bekräftigt, dass allen Kindern alle Menschenrechte zustehen. Insgesamt beinhaltet die Konvention 54 Kinderrechtsartikel sowie zwei Zusatzprotokolle zur Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten und gegen den Verkauf und die sexuelle Ausbeutung von Kindern. In vielen Punkten ähneln diese Artikel den Grundrechtskatalogen westlicher Prägung. So werden darin etwa Meinungs-, Religions- und Informationsfreiheit thematisiert.
Den Kinderrechten in der UN-KRK liegen vier zentrale Grundprinzipien zugrunde, die der „UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes“ in Genf als „Allgemeine Prinzipien“ (general principles) definiert hat. Diese allgemeinen Prinzipien finden sich in den Artikeln 2, 3, 6 und 12.[1]
Nichtdiskriminierung (Artikel 2): Alle Rechte gelten ausnahmslos für alle Kinder. Der Staat ist verpflichtet Kinder und Jugendliche vor jeder Form der Diskriminierung zu schützen. Die Aufhebung von Antidiskriminierung steht besonders im Vordergrund, da bereits in der Präambel explizit die Gleichbehandlung aller Menschen von Geburt an hervorgehoben wird. Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3): Das Generalprinzip der Orientierung am Kindeswohl verlangt, dass bei allen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen das Wohlergehen des Kindes vordringlich zu berücksichtigen ist. Entwicklung (Artikel 6): Das Grundprinzip sichert das Recht jedes Kindes auf Leben, Überleben und Entwicklung. (Artikel 28) : Kinder haben Recht auf Bildung. Berücksichtigung der Meinung des Kindes (Artikel 12): Kinder haben das Recht, in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, unmittelbar oder durch einen Vertreter gehört zu werden. Die Meinung des Kindes muss angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife berücksichtigt werden.[1] Darüber hinaus finden sich zahlreiche weitere Rechte von Kindern, die sich in Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte unterscheiden lassen.
Schutzrechte (Protection): Rechte auf Schutz der Identität, der Privatsphäre, Schutz vor Trennung von den Eltern gegen den Willen des Kindes (insofern dies nicht dem Schutz des kindlichen Wohlbefindens entgegensteht), Schutz vor Schädigung durch Medien, vor Gewaltanwendung, Misshandlung oder Vernachlässigung, vor wirtschaftlicher Ausbeutung, vor Suchtstoffen, vor sexuellem Missbrauch, vor Entführung, Schutz von Kinderflüchtigen und Minderheiten, Schutz bei bewaffneten Konflikten, Schutz in Strafverfahren und Verbot der lebenslangen Freiheitsstrafe Förderrechte (Provision): Recht auf Leben und Entwicklung, auf Familienzusammenführung, auf Versammlungsfreiheit, Recht auf beide Eltern, auf Förderung bei Behinderung, auf Gesundheitsvorsorge, auf angemessenen Lebensstandard, auf Bildung, auf kulturelle Entfaltung, auf Ruhe, Freizeit, Spiel und Entfaltung, auf Integration geschädigter Kinder, Zugang zu Medien Beteiligungsrechte (Participation): Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Informationsbeschaffung und –weitergabe sowie Recht auf Nutzung kindgerechter Medien