Es gilt der Grundsatz alle Aussenwände einens Hauses sind tragend. Wände die im Nachhinein errichtet wurde zur Raumtrennung- Sogenannte Zwischenwände sind meist nicht tragend. Man benötigt zur Feststellung allerdings gewisse Baupläne z.B den Statikplan oder der Verlegeplan.
Die meisten Baufirmen stellen Zwischenwände erst nach betonieren der Geschossdecke fertig. Dies hat den einfachen Grund, das beim fertigstellen der Decke, die nächste Teilzahlung fällig wird. Wände die da nach errichtet werden sind zu 100% nicht tragend. Heut zu tage wird viel mit Halbfertigteildecken gearbeitet, die grundsätzlich auf TRAGENDEN WÄNDEN aufliegen. Wie unten schon beschrieben hat die Dicke der Wände nicht zwingend was mit der TRAGkraft zu tun, wobei man sagen muss das 11,5 Wände nur sehr selten als tragende Wände verbaut werden.
Dies hat einfach folgenden Grund: Die Druckfestigkeit eines Stoffes wird errechnet mit Sigma=F/A oder für Normalverbraucher Druckfestigkeit=Kraft durch Fläche.
Zu dem kann man 11,5er Wände mit einer lichten Höhe über 2,75 als tragende Wand ausschliessen. Schauen wir und dazu einfach mal die DIN 1053 an. Darin heisst es:
1 Tragende Innenwände müssen min.11,5 cm dick sein, sofern aus Gründen der Standsicherheit, der Bauphysik oder des Brandschutzes nicht größere Dicken erforderlich sind.( abs. 8)
2 Laut Tabelle dürfen Innenwände mit einer Dicke von 11,5 – 24 cm eine lichte Wandhöhe von 2,75 nicht überschreiten.
3 Für nicht tragende Innenwände ist dagegen keine Mindestdicke erforderlich, sofern sie sie die Knicklänge nicht überschreiten.
4 Schlitze und Aussparungen beeinträchtigen die Standsicherheit und sind nach den Anforderungen der DIN 1053,1 Abs.8 auszuführen.
5 Öffnungen in Wänden deren Höhe größer als ¼ der Geschoßhöhe oder der lichten Breite größer als ¼ der Wandbreite oder deren Gesamtfläche größer als 1/10 der Wandfläche ist , so sind die Wandteile zwischen Wandöffnungen und aussteifender Wand als dreiseitig gehalten, die Wandteile zwischen Wandöffnungen als zweiseitig gehalten anzusehen.( Abs.6)
6 Mauerwerk tragender Wände darf nur aus Vollstein nach DIN 105- Mauerziegel, DIN 106 – Kalksandstein und DIN398- Hüttensteine ausgeführt werden und muss nach Abschnitt 5.2 von DIN 1053 – Mauerwerk, Berechnung und Ausführung-, entsprechen bewehrt sein
Somit sind alle Wände die nicht aus Beton oder Mauersteinen hergestellt sind als tragende Wände nicht zulässig.
Mfg