Ich habe eine Mietvertrag seit dem 01.06. in einem Studentenwohnheim in Berlin, bin aber erst Ende Juni da eingezogen und habe erst Ende Juli einen Termin beim Bürgeramt bekommen zur Ummeldung.
Ich muss die Wohnung, aus beruflichen Gründen, als Zweitwohnsitz anmelden und wollte mal nachfragen, wie es mit den Steuern diesbezüglich aussieht.
Ich habe gelesen, dass in Berlin zum 15.07. die Jahresbeträge eingezogen werden. Wie sieht es denn aus, wenn man aufgrund des Bürgeramt-Termin, erst ab Ende Juli dort gemeldet ist? Zieht das Finanzamt dann noch die Beträge ab oder erst nächstes Jahr im Juli?
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