Hallo zusammen eine wichtige Frage die mich beschäftigt mich, doch leider finde ich im Internet nichts passendes dazu.

Vielleicht könnt ihr mir helfen.

Die Kindesmutter bezieht seit 2011 Unterhaltsvorschuss für ihr Kind (6 Jahre) in Höhe von 201 Euro. Sie hat im Juni 2016 den Mindestunterhalt vom Kindesvater vor dem Amtsgericht eingeklagt. Gerichtsverhandlung war im November. Dort wurde ihr der Mindestunterhalt für Ihre Tochter von monatlich 297 euro zugesprochen. Also auch rückwirkend bis Juni 2016. Dem Vater bleibt ein Selbstbehalt von 983 Euro monatlich. Der Rest wird seit Januar gepfändet. Monatliches Einkommen von ca. 1200 Euro netto.
Auch wurde Verfahrenskostenhilfe abgelehnt.

Erst jetzt ist das mit dem Unterhaltsvorschuss rausgekommen. Die Kindesmutter hat weder dem Amtsgericht, noch anderen Parteien gegenüber eine Info hierüber gegeben.

Die Anwältin vom Kindesvater hat dies dem Amtsgericht sofort mitgeteilt. Das Amtsgericht hat daraufhin die Pfändung per Post eingestellt aber vermerkt das der pfändbare Betrag weder an den Vater noch an die Mutter auszuzahlen und mit der Bitte ausführlicher zum Sachverhalt vorzutragen. Auch einen Nachweis vom Jugendamt haben wir beigefügt.

Dies haben wir gemacht. Wir warten auf Antwort...

Der Pfändbare Betrag von Januar betrug 457 Euro (in diesem Lohn war Urlaubsgeld bei). Als die Anwältin der Kindesmutter von alle dem erfahren hat, hat sie 233 Euro an das Jugendamt überwiesen und den Rest an die Kindesmutter ausgezahlt. Ist dies rechtens so?

Welche Konsequenzen hat dies nun?

Darf überhaupt gepfändet werden? Ein Titel besteht nicht.

Welche Aussicht könnte der Kindesvater haben? Das wenigstens Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird?

Widerspruch gegen dieses Urteil wurde fristgerecht eingelegt.