Hi,
nein musst du nicht, da die Frage ja gezielt auf Behandlungen innerhalb der letzten 5 Jahre abzielt.
Als ich meine BU abgeschlossen hatte, musste ich auch nur Behandlungen angeben, die innerhalb des genannten Zeitraums lagen.
Sofern das o. g. Rückenleiden natürlich eine dauerhafte Erkrankung ist unter der du noch leidest, musst du natürlich an Stellen wo nach aktuelle bestehenden Erkrankungen gefragt wird diese angeben.
Gerade der Abschluss einer BU gehört mit zu den heikelsten Themen im Versicherungsbereich, da bei Falschangaben gerne Zahlungen verweigert werden. Da es hier im Fall der Inanspruchnahme schließlich um deine Existenz geht würde ich das nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Ich würde dir somit hier ans Herz legen eine solche Versicherung bei einem professionellen Versicherungsmakler abzuschließen. Dieser arbeitet das Antragsformular dann mit dir durch.
Beste Grüße
Stefan