paypal inkassogebühren

Hauptforderung EUR 24,95 Verzugszinsen EUR 0,02 vorgerichtl. Kosten EUR 20,00 Gebühr * in Höhe von EUR 51,75 Auslagenpauschale EUR 10,35

  • Verzugsschadensersatz: Gemäß §§ 2, 13 f. RVG i.V.m. Nr. 2300, 7002 VV RVG

Was soll man von dieser hohen Gebühr halten?

Der Rest des Briefes:

Diese hat uns mitgeteilt, dass Ihr PayPal-Konto einen Negativsaldo von EUR 24,95 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Dieser Negativsaldo ist Folge eines Zahlungsauftrages, den Sie unserer Mandantin erteilt haben. Unsere Mandantin hat in Ihrem Auftrag eine Zahlung ausgeführt und dabei den Zahlbetrag verauslagt. Sodann hat unsere Mandantin - wie mit Ihnen vereinbart - den verauslagten Betrag per Lastschrift von Ihrem Bankkonto eingezogen. Dies war nicht erfolgreich, es kam zu einer Rücklastschrift, die Sie zu vertreten haben. Obwohl unsere Mandantin Sie per E-Mail über den ausstehenden Negativsaldo informierte, haben Sie die Forderung bis heute nicht bezahlt.

Aus diesem Grund sind wir mit der Geltendmachung der nachstehend aufgeführten Forderung beauftragt worden.

Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag von EUR 107,07 sofort, spätestens bis

13.10.2014

auf unser Anwaltskonto: IBAN DE55200700240090173600, BIC-Code DEUTDEDBHAM, zu zahlen oder uns eine entsprechende Ermächtigung zur SEPA-Lastschrift zu erteilen.

Wünschen Sie einen Einzug der Forderung per SEPA-Lastschrift, melden Sie sich bei uns. Entweder - telefonisch kostenfrei unter 0800 / 1016783 oder - unter Angabe Ihres Az. per E-Mail (paypal@ksp.de) oder - über www.serviceportal.ksp.de unter "Mitteilung hinterlassen".

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