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Die besonderen Ausbildungsfahrten (Mindestens 12 x 45 Minuten, auch Pflichtstunden oder Sonderfahrten genannt), werden zum Ende der Ausbildung durchgeführt. Da soll der Fahrschüler zeigen bzw lernen, mit dem Fahrzeug bei höheren Geschwindigkeiten umzugehen und die Besonderheiten dabei zu erkennen. Zum "Abschluss" wird dieses auch bei Dunkelheit gemacht. Diese "Sonderfahrten" teilen sich auf in 5x45 Minuten Landstraße, 4x45 Minuten Autobahn und 3x45 Minuten bei Dunkelheit. Diese fahrten bei Dunkelheit werden auf Autobahn, Landstraße und Stadt aufgeteilt. Wobei diese 12 Stunden nur eine Mindestforderung sind.