Hallo,

wie schon kurz gesagt geht es um den Bezug der Halbwaisenrente in der Übergangszeit von höchstens 4 Monaten.

Zur Situation:

ich war bis Juni in der Schule und habe im November meinen freiwilligen Wehrdienst bei der Bundeswehr angefangen. (Ja ich weiß während diesem Wehrdienst bekommt man keine Halbwaisenrente)

So nun steht im Gesetzestext aber:

§ 48 SGB 6 [...]

b) „sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten [...] liegt“

was heißen würde während des Wehrdienstes besteht kein Anspruch aber während der Übergangszeit schon, da es sich um zwei Ausbildungsabschnitte handelt.

Die Rentenkasse meint nicht zahlen zu wollen bzw. Sogar Gerald zurück zu wollen.

Hoffentöich kennt sich wer aus Hilfe...