Rechtlich geht das klar, das Schutzalter liegt in Deutschland bei 14, Ausnahmen bestehen nur bei Abhängigkeitsverhältnissen, z.B. Lehrer oder Sex gegen Geld oder wenn der ältere über 21 ist UND konkret und bewusst eine Unfähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung eines 14 oder 15 jährigen Partners ausnutzt. (Dieser Tatbestand ist jedoch nur selten erfüllt.) Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Schutzalter