Ich habe vor rund 8 Monaten einen Audi a4 B7 vom Nachbar gekauft und auch alle nötigen Urkunden und Papiere bekommen.

Bei übergabe wurde aber nur ein Schlüssel übergeben, da der andere angeblich verloren gegangen ist.

Nun ist es passiert und er hat das Auto ohne zu fragen verwendet und dass anscheind mit dem Zweitschlüssel. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich nun ihm den Schlüssel abzunehmen wenn er den nicht rausgeben will und habe ich die Möglichkeit ihn für die entstandenen Kosten (Sprit, verschleiß, mögliche Kratzer) anzuzeigen?

Eine zwischenmenschliche lösung ist ausgeschlossen, ich möchte nur meine rechte kennen.

Danke