Die einzig richtige Antwort lautet:

Der Lehrer kann niemanden zu irgendwas "zwingen". Der Lehrer kann auch niemanden dazu "zwingen", Hausaufgaben zu machen.

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Im Gegensatz zu Seichiro111's Antwort geht es dabei nicht etwa ums Verbluten, sondern dass das Muttermal in den Blutkreislauf streut. Um sicher zu gehen, würde ich das Muttermal screenen oder ggf. entfernen lassen. Natürlich besteht i.d.R. keine Gefahr, wollte das Muttermal nicht beschädigt werden.

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Dieses Verhältnis ist nicht wirklich angespannter als das aller Nachbarstaaten auf der Welt. Vielleicht könnte man in diesem Fall allerdings die großen politischen und kulturellen Unterschiede anzuführen. Während die USA überwiegend als patriotisch und eher konservativ beschrieben werden können, ist Kanada eher liberal und freidenkerisch. Außerdem gibt es ggf. auch historische Zusammenhänge, die einer Erklärung dienlich sein können (siehe Verhältnis Deutschland-Polen).

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Das hängt von Art und Dosierung der Substanz ab. Zwischen Ohnmacht und Glücksgefühlen ist alles denkbar.

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Alpha-Strahlung: Alphastrahlung, die von außen auf den menschlichen Körper wirkt, ist relativ ungefährlich, da die Alphateilchen auf Grund ihrer geringen Eindringtiefe überwiegend nur in die oberen, toten Hautschichten eindringen. Ein im Organismus durch Einatmen oder Aufnahme mit der Nahrung eingelagerter Alphastrahler ist dagegen sehr schädlich, da in diesem Fall nicht die toten Hautschichten, sondern lebende Zellen geschädigt werden. Insbesondere die Anreicherung eines mit Alphastrahlung zerfallenden Nuklids in einem Organ führt zu einer hohen Belastung dieses Organs, da dabei eine hohe Strahlendosis ihre schädigende Wirkung auf kleinem Raum und auf wichtige Körperzellen ausübt (Strahlenkrankheit).

Beta-Strahlung: Ist der menschliche Körper Betastrahlen ausgesetzt, werden nur Hautschichten geschädigt. Dort kann es aber zu intensiven Verbrennungen und daraus resultierenden Spätfolgen wie Hautkrebs kommen. Sind die Augen der Strahlung ausgesetzt, kann es zur Linsentrübung kommen.

Werden Betastrahler in den Körper aufgenommen (inkorporiert), sind hohe Strahlenbelastungen in der Umgebung des Strahlers die Folge. Gut dokumentiert ist Schilddrüsenkrebs als Folge von radioaktivem Iod-131 (131I), das sich in der Schilddrüse sammelt. In der Literatur findet man auch Befürchtungen, dass Strontium-90 (90Sr) zu Knochenkrebs und Leukämie führen kann, da sich Strontium wie Calcium in den Knochen anreichert.

Gamma-Strahlung: Wird Gammastrahlung in menschlichem, tierischem oder pflanzlichem Gewebe absorbiert, wird ihre Energie in Ionisations- und anderen Vorgängen wirksam. Dabei treten im Gewebe Sekundärstrahlungen wie freigesetzte Elektronen und Röntgenstrahlung auf. Insgesamt ergeben sich – für den Organismus meist schädliche – Wirkungen durch das Aufbrechen chemischer Bindungen. Das Ausmaß der Gesamtwirkung wird durch die Äquivalentdosis beschrieben. Die Folgen können am bestrahlten Organismus selbst (somatische Schäden) oder, durch Schädigung des Erbguts, an seinen Nachkommen als genetische Schäden auftreten.

Die Funktionsfähigkeit der Zellen bleibt auch bei hohen Strahlendosen zunächst meist erhalten. Sobald aber die Zelle sich teilt oder aus einem anderen Grund eine große Zahl an Proteinen neu produzieren muss, führen die Strahlenschäden im Erbgut zu Problemen. Die Strahlenkrankheit wirkt deswegen erst nach einiger Zeit tödlich, wenn bestimmte, lebenswichtige Zelltypen, die auch beim gesunden Menschen regelmäßig absterben und neu gebildet werden, insbesondere Blutzellen, nicht mehr in ausreichender Zahl vorhanden sind. Alternativ kann es dazu kommen, dass durch die Strahlung nur gering geschädigte Zellen ihre Teilungsfähigkeit behalten, sich aber künftig unkontrolliert teilen und zu bösartigen Tumoren wachsen.

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