Wenn ich dich richtig verstanden habe möchtest du eine Anfrage fomuliert bekommen mit dem man jeden beliebigen Stamm anschreiben kann und die trotzdem immer passt, richtig?

Wenn ja, dann könnte sie ungefähr so aussehen "Hallo, was hälst du davon, wenn unsere Stämme sich verbünden würden?".

Allerdings sollte eine gute Anfrage immer mehrere gute und individuelle Gründe beinhalten die sich genauo auf die 2 Stämme beziehen um die es geht.

Das können sich zum Beispiel die gute Lage, ein gemeinsamer Feind oder sonstiges Sein.

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Für "Die Stämme" gibt es KEINE Cheats/Hacks/etc.

Das hat ein paar einfache Gründe:

1.Es ist ein Onlinespiel.Mit anderen Worten:Tausende von Leuten spielen auf jeder Spielwelt gemeinsam um den besten unter ihnen zu ermitteln.Wenn man in dem Spiel cheaten könnte, wäre das Spiel unfair den anderen gegenüber.Damit es weiterhin fair bleibt darf es auch weiterhin kei´ne Cheats geben! 2.Es ist ein Gedultsspiel.Um sich einen richtig großen Acc aufzubauen braucht man mehrerre Jahre.Das Spiel ist mit Absicht so langsam angelegt, da man sonst dauerhaft online sein müsste, um alle Ressoursen sinnvoll einsetzen zu können.Da es aber so langsam ist können es auch Leute mit etwas weniger Zeit aktiv spielen. 3.Es ist ein Spiel!!Ein Spiel sollte man in der Regel selber spielen, und es nicht von einem programm erledigen lassen.Wenn du keine Gedult für das Spiel hast solltest du es lieber sein lassen.

mfg F.

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Wenn so etwas passier gibtes nur 4 Möglichkeiten das zu erklären:

1.:du hast die falsche spielwelt gewählt bei meinloggen(eher unwahrscheinlich, das würdest du merken)

2.Du hast auf "neu starten" geklickt.Das ist ebenfalls unwahrscheinlich, das hättest du auch mitbekommen.

3.Du wurdest geadelt.Wenn du nicht vollkommen besch.. dumm bist sollte deine Aussage, das in den Berichten nichts davon steht, stimme.Soomit ist das ebenfalls auszuschließen.Dann bleibt bloß noch

4.Du hast gegen die Spielregeln verstoßen und wurdest somit vom Support bestaft.Das ist die wahrscheinlichste Möglichkeit, da es viele Möglichkeiten gibt gegen diese zu verstoßen..erst recht wenn man sie sich nicht richtig durchgelesen hat.

Wenn du das noch nicht hast würde ich das an deiner Stelle schleunigst nachholen.Sonst kann es passieren, dass du später, wenn du größer bist, noch einmal bestraft wirst und dann ist es wesentlich schmerzhafter.Ich kennen Leute die wurden mal eben von 10 mille auf 5 mille dezimiert(bzw ich kennen EINEN bei dem das so war).

Hoffe ich konnte helfen.Wenn nicht, kannst du immernoch unter "Einstellungen" -> "Supportanfrage" den Support fragen ob und gegen welche Regel(n) du verstoßen hast.

mfg F.

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Ok danke an alle.Ihr habt meine Vermutung nur bestätigt:D

Aber die Typen kann man eh nicht fassen.Der agiert aus dem Ausland, sonst würde nicht sowohl der Link für die Bezahlung als auch die mail-Adresse auf ".com" enden.

Bis man sich da durch die 10.000 Papierkriege gewälzt hat ist mal alt und runzlig..Also ich denke mit verklagen wirds wohl eher nichts werden..

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Hier ist nochmal die komplette Nachricht.Die hat oben nicht mehr dazu gepasst aufgrund der Zeichen-Begrenzung:

Sehr geehrte Damen und Herren, in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firmen: Warner Music aus Hamburg, EMI Music aus Köln, Universal Music aus Berlin und Sony BMG Music aus München an. Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus in der Video-Community 'Youtube' begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG handelt. I. Durch das Herunterladen urheberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs. 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht. 1. Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Video-Communitys im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Benutzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von urheberrechtlich geschützen musikalischen Werken dokumentiert worden. 2. Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an ihre Daten gelangt. 3. Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 22.02.2011 der Staatanwaltschaft Essen zurückzusenden. Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot: Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallengelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden. Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 25 Euro bis zum 21.02.2011 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen und Kiosken zu erwerben. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.paysafecard.com Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der Paysafecard im wert von 25 Euro mit dem Betreff: Urheberrechtsverletzung / Fall YT4A1872319 an folgende Mailadresse: ralf.jakob@live.com Sollten wir bis zur angesetzten Frist keine Mail von ihnen erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg. Mit freundlichen Grüßen, Ralf Jakob Rechtsanwalt

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