Hallo zusammen

Wir haben einen Welpenwurf, den wir zum Verkauf ausgeschrieben hatten. Die ersten die die Hunde besichtigen kamen, haben sich für einen Welpen entschieden, und wir haben ihnen diesen gegen Anzahlung reserviert. Anschliessend hatten wir weitere Besichtigungen, bis wir alle Hunde reserviert hatten und anschliessend die Inserate wieder gelöscht hatten etc.

Nun kommen die neuen Besitzer nach und nach ihre Welpen abholen. Diejenigen, die als erstes ihren Hund ausgesucht hatten, kamen ebenfalls für die Abholung vorbei, und entschieden sich dann jedoch dagegen den Hund zu kaufen, da es anscheinend aktuell doch nicht passen würde. Sie verlangen nun die Anzahlung von uns zurück. Nun fragen wir uns, inwiefern wir verpflichtet sind die Anzahlung zurück zu zahlen? Eigentlich war die Anzahlung ja genau dazu da, dass wir auch eine gewisse Sicherheit haben. Es gibt für uns ja jetzt nochmals einen Mehraufwand, den Hund nochmals auszuschreiben und hinzu kommt, dass er nun auch länger als ursprünglich gedacht bei uns bleibt.

Nicht falsch verstehen, wir sind froh haben sich die neuen Besitzer nun so entschieden als dass der kleine dann ein schlechtes Leben hat, aber wir fragen uns ob wir rechtlich die Anzahlung als Entschädigung behalten dürfen oder ob wir diese zurück erstatten müssen?

Besten Dank