Vielen Dank allen, die bisher geantwortet haben. Unser Elektriker im Ort hat unserem Bauleiter die VDE vorgelesen und wir hatten nun Hoffnung, dass das Kabel in ein 2,5er getauscht wird. Leider hat sich der Elektriker der Bauträgerfirma gemeldet mit folgender Antwort (und meinte, dass das 1,5er ausreichend wäre.) Was stimmt denn nun? Brennt denn nun unser 1,5er Kabel bei 100%iger Auslastung von Herd und Induktionsfeld durch? Ist das nach VDE doch zulässig? Antwort:
"diese Vorschrift bezieht sich auf die Anschlussleitung zwischen Herd und Anschlussdose. Das betrifft aber uns nicht, da wir den Herd nicht liefern. Wir sind zuständig für die Zuleitung von der Unterverteilung bis zur Anschlussdose. Wie im Text beschrieben kann ein Elektroherd mit einem 400V Dreiphasen-Wechselstromanschluss mit 16A Absicherung bis zu 11KW betrieben werden. Laut VDE 0298-4 Tabelle A.2 Verlegeart C darf ein Leitung mit einem Querschnitt von 1,5mm² mit 18,5A abgesichert werden. Für die Leitungsberechnung ist auch noch die Länge mit zu berücksichtigen. In unserem Fall ist die Zuleitung ca. 12m lang. Unter Berücksichtigung dieser Angaben: Drehstromleitung, Länge, max. Absicherung, Spezifischer Leitwert von Kupfer und Spannungsfall von 3% ergibt sich ein Querschnitt von 0,5mm². Das heißt, die Länge der Leitung hat keinen Einfluss auf unsere Zuleitung.
In die Berechnung sollte auch noch der Gleichzeitigkeitsfaktor mit einberechnet werden, denn der Elektroherd wird mit Sicherheit nie zu 100 Prozent gleichzeitig genutzt, das heißt alle Platten mit Backröhre zur gleichen Zeit mit 100 Prozent Belastung."