Guten Tag zusammen,

habe vor 2 Wochen meine Abschlussprüfung Teil 2 bei der HWK geschrieben. Bei einer Teilaufgabe habe ich mir die Ergebnisse bzw. die Lösung des Vordermannes zu eigen gemacht und wurde nicht direkt dabei erwischt, sondern eher "ermahnt" und habe eine blöde Bemerkung kassiert im Sinne von "Soll ich es gleich einsammeln".

Ich durfte jedoch regulär abgeben und die Prüfung beenden. Ich habe lediglich diese Teilaufgabe abgeschrieben und mache mir nun sorgen, dass es nachträglich Konsequenzen haben könnte.

Kann man mir im Nachhinein eine 6 für die ganze Prüfung geben oder kann man nur diese Aufgabe nicht werten, falls es auffallen sollte durch Fehler etc.. ? Falls möglich, bitte eine Rechtssichere Antwort mit entsprechenden Belegen oder Quellen geben.

Vielen Dank im Vorraus

PS: Bitte keine Antworten wie "das war dumm von dir" oder ähnliches ich weiß das inzwischen selber 😄