Hallo,

ich habe normalerweise noch 8 Tage resturlaub. Im Aufhebungsvertrag steht:

Mit Abschluss des Aufhebungsvertrag sind sämtliche Ansprüche auf Urlaub Gleitzeit und überstunden eingebracht.

bedeutet das ernsthaft das ich die 8 Tage nicht ausgezahlt bekomm oder ähnliches. Weil mein Austritt wäre der 15.04 und so viel Urlaub kann ich gar nicht nehmen bis dahin.

mfg