http://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/64-traeume-visionen/222-eine-vision-ist-von-allah-und-ein-traum-ist-vom-schaytan

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Sure 5 Vers 9

Allah hat denen, die glauben und rechtschaffene Werke tun, versprochen, daß es für sie Vergebung und großartigen Lohn geben wird.

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Ich wollte nur erwähnen, dass die Gelehrten diesbezüglich unterschiedliche Meinungen haben und dass man einen Unterschied zwischen normalen Haushunden und Zweckhunden machen muss.
So sagen einige Gelehrte, dass diejenigen Hunde, die zur Haltung erlaubt sind (wie z.B. ein Jagdhund, Wachhund etc.) nicht das Betreten der Engel in einem Haus verhindern.
Zu dem Ḥadīth, der von Bukhārī und Muslim überliefert wurde "Die Engel betreten kein Haus, wo sich ein Hund oder Bild befindet", sagte Imām an-Nawawī im Sharḥ: "Die Gelehrten hatten unterschiedliche Meinungen darüber, ob die Engel eine Wohnung nur dann nicht betreten, wenn sich dort ein Hund befindet, den man nicht halten darf oder ob es allgemein bei allen Hunden der Fall ist; auch bei denen, die man halten darf, aus den Gründen, die erwähnt worden sind."
Ibn Ḥajar sagte: " Imām al-Khaṭṭābī und andere sagten, dass die Engel Häuser betreten können, in welchem sich Hunde befinden, welche zum Zweck der Jagd, Weide und für die Bewachung der Ernte gehalten werden." [Fatḥ al-Bārī]
Ebenfalls erwähnte Imām an-Nafrāwī al-Mālikī im Sharḥ zu ar-Risāla von Ibn Abī Zayd, dass Imām al-Khaṭṭābī und al-Qāḍī ʿIyāḍ der Meinung waren, dass die Hunde, deren Besitz erlaubt sind, nicht das Betreten der Engel im Haus verhindern.
Die Meinung der Mālikiyyah im allgemeinen ist übrigens, dass das Halten eines Zweckhundes (Wachhund, Jagdhund, Hütehund etc.) in der Wohnung vollkommen erlaubt ist und dass das Halten eines normalen Haushundes auch erlaubt ist, jedoch makrūh (also nicht ḥarām).
So wird in einer Erläuterung zu Murshid al-Muʿīn von Ibn ʿĀshir al-Mālikī folgendes gesagt: "Was das Halten eines Hundes in der Wohnung angeht, so ist es mubāḥ (erlaubt), wenn man eine Notwendigkeit dafür hat (z.B. Wachhund, Blindenhund, Jagdhund etc.) und es ist verpöhnt, wenn man keine wirkliche Notwendigkeit für den Hund hat (z.B. Haustier-Hund)." [The Guiding Helper, Fussnote: 2140]
Ebenso erwähnenswert ist die Überlieferung von Ibn Abī Zayd al-Qayrawānī, welche in Sharḥ ar-Risāla von an-Nafrāwī zu finden ist, wo gesagt wird, dass al-Qayrawānī einen Wachhund in seinem Haus hatte und als man sich darüber beschwerte sagte er: "Würde (Imām) Mālik noch in unserer Zeit leben, so hätte er einen Löwen."
Ich wollte dies nur lediglich zur Information erwähnen, damit man weiß, dass es in dieser Sache verschiedene Meinungen gibt, welche alle auf Beweise basieren und Allāh weiß es am Besten.

Ahlu Sunna Com Forum

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Es steht nicht im Koran sondern in einer Hadith,wie du schon sagtest.

Was du nun machst,du nimmst eine Geschichte vor dem Islam und vermischt die mit einer islamischen Regel und dies ist nicht erlaubt.

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