Hallo,

mein Nachbar möchte einen Zaun errichten. Er meinte zu uns, dass er ihn ohne Genehmigung nach Einfriedungspflicht auf sein Grundstück setzen lassen wird (Also, dass er auch alle Kosten übernimmt und sich nicht mit uns absprechen muss). Allerdings sehen wir jetzt, dass er den Zaun genau auf die Grenze setzt. Darf er ihn einfach auf unsere gemeinsame Grenze setzen? Es ist ja so gesehen auch unsere Grenze. Laut Internet muss er ohne Antrag bzw. Genehmigung 50cm Abstand zur Grenze halten, doch leider finden wir dies so in keine Gesetz und sind uns daher nicht ganz sicher. Kann mir jemand sagen, ob das mit den 50cm stimmt oder allgemein ob der den Zaun einfach auf die Grenze setzen darf?

Vielen dank schonmal im Vorraus!

Wohnen in NRW.