Letztens wurden meine Freunde und ich (alle minderjährig) vom Ordnungsamt kontrolliert und die beiden Beamten wollten zusätzlich zu unseren Personalien auch noch unsere Taschen kontrollieren. Es bestand jedoch keinerlei Grund für einen Verdacht (wir hatten weder Alkohol, Zigaretten o.ä. draußen) und somit haben wir uns zunächst widersetzt. Die Begründung des Ordnungsamts war "Allgemeine Jugendschutzmaßnahme". Nun frage ich mich, ob das Ordnungsamt aus diesem Grund einfach so Taschen kontrollieren darf. Gilt "Allgemeine Jugendschutzmaßnahme" als Grund für eine Kontrolle??