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Antwort
Brauchst du nicht, Kassenzettel reicht bzw. die Rechnung für Anspruch auf Gewährleistung/Garantie. Nur wenn du es innerhalb der Rücknahmefrist zurück geben möchtest dann brauch man meist die Originalverpackung und der Artikel sollte möglichst keine Kratzer oder andere Gebrauchsschäden haben.