Du musst deiner Familie nicht sagen dass du zum Islam konvertiert bist, du kannst den Islam im geheimen praktizieren

Du brauchst auch nicht in die Moschee zu gehen oder vor Personen die Shahada aussprechen

Du kannst es alleine aussprechen

Auf Arabisch:

Ashadu anla ilaha ilala wa ashadu anna muhammadan rasul allah wa ashadu anna isa abdullah wa rasulu

Auf deutsch:

Ich bezeuge dass niemand mit Recht und Wahrheit angebetet werden darf außer Allah und ich bezeuge dass Muhammad sein Diener und Gesandter ist und ich bezeuge dass Jesus Allahs Diener und Gesandter ist

Bei Fragen kannst du dich ja hier an eine praktizierende Muslima wenden

https://www.amazon.de/dp/3720521885/ref=cm_sw_r_awdo_56T8J7F8CWQSBDR1C2HR

Die Exegese findest du hier alim.org

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Was in großen Mengen berauscht ist auch in kleinen Mengen verboten

Das heißt wenn du zum Beispiel Kinder Pinguin essen solltest und darin Alkohol sein sollte und du nach 5,10,20,30 Kinder Pinguin nicht berauscht bist, dann darf man das auch in kleinen Mengen essen, genauso wie beim Apfelessig

Wenn es in großen Mengen nicht berauscht dann kann man es auch in kleinen Mengen zu sich nehmen

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Mit den 60 Tagen sind Muslime gemeint, die am Tag Geschlechtsverkehr mit ihrer Ehefrau haben und somit ihr Fasten ungültig wird

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Islamic Relief

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Salamu aleykum

Hast du denn dieses Sihir also dieses Papier in einer Moschee gezeigt ?

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"in der deutschen Kultur wurzelnde eigene Interpretation ihres Glaubensdaseins, ihrer kulturellen Selbstbestimmung entwickeln und umsetzen. "

Im Islam darf nichts selbst interpretiert werden, im Islam darf nichts reformiert werden, der Islam ist perfekt

Sure 5 Ayah 3

Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gunst an euch vollendet, und Ich bin mit dem Islām als Religion für euch zufrieden.

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Die Gesetze, welche in den nicht-islamsichen Ländern erlassen werden sind nicht ausgenommen zu einer von drei Zuständen zu gehören:

Erster Zustand:

Dass die Verfassungen im Widerspruch zu dem stehen was Allah vorgeschrieben hat, wie das Legen des Scheidungsrechts in die Hand der Frau, der Entzug des Sorgerechts des Vater über seine Tochter, nachdem sie die Volljährigkeit erreicht hat oder, dass der Anteil der Erbschaft der Tochter gleich dem Anteil der Erbschaft des Mannes (Sohns) ist. Und auch die Erlaubnis des Alkoholkonsum, das Treiben von Unzucht und andere Dinge. So ist es weder erlaubt danach zu handeln noch es zu bestätigen.

Zweiter Zustand:

Dass es übereinstimmend mit dem ist, was in der islamischen Gesetzgebung kam. So wird danach gehandelt, um Allah und Seinem Gesandten zu gehorchen.

Dritter Zustand:

Dass unsere islamische Gesetzgebung über das (jeweilige) Gesetz nichts äußerte, außer, dass darin ein Vorteil für die Diener liegt, wie die Gesetze welche mit dem Autofahren und dem dafür vorgeschriebenen (Mindest-)alter, zusammenhängen. So ist es verpflichtend sich an diese zu halten, handelnd nach den (islamsichen) Texten, welche anordnen sich an Versprechen/ Vereinbarungen und Verträge zu halten, wie unter anderem die Aussage Allahs, erhaben sei Er:

"Oh die ihr glaubt, haltet die Abmachungen!"

(Al-Ma’ida 5:1)

Und die Aussage des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm:

„Die Muslime haben sich an die Vorgaben/Bedingungen (Shurut) zu halten, außer bei einer Vorgabe bei der etwas Erlaubtes verboten wird oder etwas Verbotenes erlaubt wird.“

Abu 'Isa sagte, dass dieser Hadith Hasanun Sahih ist und Shaikh al-Albani, möge Allah sich seiner erbarmen, erklärte ihn in „Sahih ibn Majah“ (2353) für authentisch.

Wa Allahu a'lam

(Und Allah weiß es am besten)

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Dann stimmt vermutlich mit deinem Herz etwas nicht

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Ja, die Pharmaindustrie möchte nur Profit

https://youtu.be/uOgVDvi0Y6U

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Das mag ich stark zu bezweifeln, ich hatte mehrere Hetzer hier angeboten live zu reden per Sprachchat, die sind alle davon geflüchtet und verstecken sich hinter ihrem Bildschirm

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