Es kommt drauf an wie du aussiehst...bist du ein bitchwegcocker, kannst du das locker schreiben und das girl wird es positiv aufnehmen...aber bist du ein bitchblocker dann wird sie sich denken: wtf, was will dieser dude von mir usw.
Du verstehst was ich meine ;)
Die Schlieren entstehen weil du falsch sprühst d.h. du sprühst vermutlich zu lange auf eine Stelle und eventuell auch von zu nahem Abstand. Dadurch "stapelt" sich die flüssige Farbe und läuft unter die Schablone. Egal wie gut die Schablone ist oder wie gut du diese mit Gewichten belegst, wenn die Sprühtechnik nicht stimmt entstehen Schlieren. Du musst also 1. genug Abstand halten und 2. immer nur kurz mit einer flüssigen und fixen Armbewegung Sprühfarbe verteilen. Danach paar Sekunden warten und das gleiche wieder machen. Solange bis der Farbton gesättigt ist.
Die KLR bezieht sich auf das interne Rechnungswesen d.h. also auf den Betrieb (KLR = Betriebsbezogen) Die GuV Rechnung bezieht sich auf das externe Rechnungswesen d.h. also auf das Unternehmen (GuV = Unternehmensbezogen)
Jetzt zu deiner Frage:
Deine Freundin hat recht. Neutrale Aufwendungen sind im wirtschaftlichen Sinne keine Kosten.
Aufwendungen die nicht betriebsbezogen sind d.h. also -außergewöhnlich (Brandschäden) -betriebsfremd (Wertpapierverluste) -periodenfremd (Steuernachzahlungen)
=> sind zusammengefasst die neutralen Aufwendungen
alle anderen Aufwendungen die betriebsbezogen sind wie zB. -Materialkosten -Personalkosten
=> zählen als Kosten
Die Kosten (KLR) die einen gleichen Aufwand (GuV) haben nennt man => Grundkosten
Die Aufwendungen (GuV) welche die gleichen Kosten (KLR) haben nennt man =>Zweckaufwand
Natürlich gibt es noch viele Feinheiten auf die man achten muss (Zusatzkosten, Anderskosten, Zusatzaufwendungen, Andersaufwendungen,...) aber ich denke die spielen bei dir noch keine so große Rolle
Lieber Gruß
Sank
Danke schonmal für die Rückmeldungen!
Kennt vl. jemand einen guten Anwalt in diesem Fachgebiet in Baden - Württemberg ?
Ja wir wollen aufjedenfall einen Anwalt nehmen. Kennt jemand einen guten in Baden-Württemberg. Vorzugsweise im Landkreis Karlsruhe oder Rastatt.
Und ja, zu dem Zeitpunkt wo meine Oma die Generalvollmacht unterschrieben hat war sie bereits (schon lange) dement. Leider ist es schwer eine Demenz nachzuweisen ohne neurologischen Befund. Eine neurologische Untersuchung bedarf jedoch der Zustimmung des Betroffenen. Meine Oma ist dazu jedoch nicht bereit!
Oder kennt jemand von euch andere Methoden um eine Demenz nachzuweisen?