Hallo, meines Nachbarn Ein/ Ausfahrt grenzt direkt an unser Grundstück. Nun hat er das Problem, dass wenn er seine Ausfahrt verlassen möchte ein Busch / Hecke von uns seine Sicht nach links auf die Strasse erschwert. Nun fordert er den Busch zurückzuschneiden, damit er wieder nach links schauen kann, wenn er seine Einfahrt verlässt. Die Strasse, auf welche er fahren möchte ist eine Einbahnstrasse und 30iger Zone. Aus seiner Sicht hat er links von seiner Ausfahrt unseren Zaun mit Hecke / Pflanzen dahinter, rechts von seiner Einfahrt befindet sich sein Zaun. Seine Einfahrt befindet sich im 90 Grad Winkel zur Strasse. Ich hatte Ihm gesagt, dass ich den Busch bei Gelegenheit zurückschneide und er ja vorne Rechts an seinem Zaun einen Spiegel befestigen könnte, dann hätte er eine noch bessere Sicht auf die Strasse. Das möchte er aber nicht und nervt nun täglich meine Frau, wann denn der Busch zurückgeschnitten werde. Dies macht er auf eine sehr unhöfliche und fordernde Art. Ich habe ehrlich gesagt gar keine Lust mehr den Busch zurückzuschneiden. Nun zur eigentlichen Frage, bin ich verpflichtet, den Busch zurückzuschneiden oder gibt es eine maximalhöhe für so eine Situation? Wir wohnen in BW wenn dies von Belang sein sollte. Besten Dank für konstruktive Antworten.