Ladies and gentlemen. Ich ziehe im Laufe der nächsten Wochen um und bin derzeit in meiner jetzigen Wohnung gesperrt, da ich und meine Frau Ratenzahlungen versäumt haben. Nicht fragen SEPA Mandat hat nicht geklappt... nun ist meine Frage, wenn ich den Strom neu anmelde bei einem neuen Netzbetreiber (welcher wohl bemerkt derselbe Grundversorger sein wird da es nur ein örtchen weiter ist) ob ich dann immernoch die entsperrungskosten zahlen muss? Ich meine wenn man nur die dienstleistung vom umlegen des "hebels" zahlt würde das doch wegfallen, insofern der zähler im der neuen wohnung schon an ist und ich könnte ganz ohne probleme über den neuen vertrag strom empfangen richtig? Selbstverständlich ist der alte Netzbetreiber bereits gekündigt und wir haben uns wieder auf eine zukünftige ratenzahlung eingelassen sobald die endabrechnung eintrifft.

Ich weiß das klingt etwas bekloppt, aber ich dachte evtl wie bereits erwähnt das wenn der zähler schon eingeschaltet ist, man die entsperrung nicht zahlen müsste insofern es denn wirklich nur die dienstleistung ist.

Andere frage dazu. Wenn wir in die wohnung kommen haben wir die bekannte frist von 14 Tagen den Strom anzumelden, ich weiß dass wir in der Zeit Strom benutzen könnten was uns bei dem Grundversorger in Rechnung gestellt werden würde.

Wäre es eine straftat dies zu tun da wir eine sperrung haben?