In unserer Wohnstraße parken die Autos so eng auf dem Radweg, dass ich mit meinem Einkaufstrolley kaum und oft gar nicht durchkomme. Außerdem zwinge ich entgegenkommende Fußgänger zum Ausweichen auf die Fahrbahn.

Wenn ich einen Handkarren ziehe, muss ich laut StVO die Fahrbahn benutzen. Gilt das auch für Einkaufstrolleys?

s. § 25 StVO Fußgänger
(2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.