Am Ende des einjährigen IBA Lehrgangs Farben kann man den MSA erwerben, wenn man zum einen die MSA Prüfungen bestanden hat und zum anderen die Leistungen, (2 Betriebspraktika, eines davon im Bereich Farbtechnik, Fachpraxis und Fachtheorie, Sport, Englisch usw.) die man während des Schuljahres erbracht hat ausreichend sind. Hierfür gibt es eine Prüfungsordnung. Es ist folglich ausgeschlossen von einer zweijährigen Ausbildung zur Sozialassistentin in einen IBA-Lehrgang zu wechseln. Beide Bildungsgänge haben komplett unterschiedliche Inhalte, Rahmenlehrpläne und Ausbildungsinhalte. Ich bin doch sehr erstaunt darüber mit welcher Selbstverständlichkeit Halbwissen mitgeteilt wird. Wechseln könnte man bestenfalls von einem IBA-Lehrgang der gleichen Fachrichtung zu einem anderen.

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