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Deine Freundin hat aufgrund ihrer beschränkten Geschäftsfähigkeit mit dem Züchter ein schwebend unwirksames Geschäft abgeschlossen. Aufgrund der fehlenden Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters wurde der Vertrag rückwirkend unwirksam BGB 183 u.184) Der Züchter muss das Geld zurückzahlen (Jurastudium 1.Semester BGB 1 Rechtsgeschäfte beschränkt geschäftsfähiger Personen) Ein Schadensersatzanspruch des Vertragspartners ist ausgeschlossen, vgl. nichtige Rechtsgeschäfte vs. Anfechtung bzw. da die Willenserklärung eines beschränkt Geschäftsfähigen keinen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand schaffen kann.
Sollte der Züchter sich weigern hilft ein Anwalt gerne weiter