Ich würde dir empfehlen das einfach mal mit einem Anwalt zu besprechen.

Ich kann mir kaum vorstellen das das mutwillige verbreiten von Patientendaten rechtlich ok ist. Erst recht wenn keine Schriftliche Entbindung der Schweigepflicht existiert. Zudem benennt man hier meines Wissens nach auch nur einzelne Personen.

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Ich sehe bei einer Abschiebung folgende Punkte als Problematisch:Ethische Aspekte:
  1. Menschenwürde: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dies ist ein zentraler Grundsatz vieler Rechtsordnungen und stellt eine ethische Verpflichtung dar, niemanden in eine Situation zu bringen, in der seine grundlegenden Rechte verletzt werden könnten.
  2. Verantwortung gegenüber dem Individuum: Auch wenn es sich um Straftäter handelt, bleibt die Verpflichtung, deren Grundrechte zu schützen. Abschiebungen dürfen nicht als zusätzliche Bestrafung genutzt werden.
Sicherheitspolitische Aspekte:
  1. Sicherheit des Aufnahmelandes: Es gibt Argumente, die besagen, dass die Sicherheit des Aufnahmelandes durch die Abschiebung von Straftätern erhöht werden könnte. Allerdings ist dies ein zweischneidiges Schwert, da die Rückführung von Straftätern in instabile Regionen zur Destabilisierung dieser Gebiete beitragen kann.
  2. Internationale Beziehungen: Abschiebungen in gefährliche Länder können die Beziehungen zwischen Staaten belasten. Internationale Zusammenarbeit und Diplomatie können durch solche Maßnahmen erschwert werden.
  • zudem gibt es auch gute Alternativen zur Abschiebung wie z.B. Resozialisierung: Anstatt Straftäter abzuschieben, könnten Programme zur Resozialisierung und Reintegration in die Gesellschaft gefördert werden.
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