Hier musst du mehr Informationen bringen! Wird in dem Raum mit Gefahrstoffen umgegangen? Herrscht ggf. ein Ex-Bereich? Wird dort mit Spannungen über 1kV umgegangen? Ist die Anlage aus bauordnungsrechtlicher Sicht gegenüber den umliegenden Räumen abzusichern ( bspw. Sprachalarmierungsanlage, Zentralbatterie der Notstromversorgung etc)?
Hallo Daniel
Ein Druckluftwasserbehälter ist Teil einer jeden Sprinkleranlage, die nach VdS-Regelwerk, also nach deutscher Norm gebaut wird. Hier ist erstmal nebensächlich ob es sich um eine Nassventilstation, eine Trockenventilstation oder vorgesteuerte Anlagen handelt.
Anlagen die nach NFPA oder anderen international anerkannten Regeln errichtet werden kennen diesen Tank in der Regel nicht. Dies begründet sich in einer anderen Herangehensweise bspw. legt die VdS Wert auf eine schnelle Brandbekämpfung um den entstehenden Brand klein zu halten, wogegen die NFPA mit weitaus größeren Ausbringmengen arbeitet und so ein Brand auch bekämpft werden kann wenn er schon weiter ausgebreitet ist.
Wie du richtig erkannt hast ist der Druckluftwasserbehälter in der VdS Anlage dafür da das Leitungsnetz bereits bei Auslösung eines Sprinklerkopfes unter Druck zu setzen, sodass eine Wasserabgabe bereits Eintritt obwohl die Sprinklerpumpen noch nicht ihre volle Leistung erreicht haben.
In der Gebäudeklasse 3 darf leider jeder der sich dazu gewogen fühlt eine Bauleiter bzw. Fachbauleitererklärung unterschreiben.
Ich kann nur daran appellieren dies auch zu tun wenn entsprechendes Fachwissen vorhanden ist und eine Baubegleitung erfolgen soll.
Unter der Annahme, dass das Haus kein Schwarzbau ist handelt es sich erst einmal um ein genehmigtes Gebäude.Solange an dem Gebäude keine baulichen Veränderungen durchgeführt werden genießt das Gebäude einen Bestandsschutz der eine Nutzung auch bei Änderung des Baurechtes zulässt. Ausnahmen davon stellen erhebliche Gefahren für Leib und Leben dar. Dahingehend würde das zuständige Bauordnungsamt eine Anpassung des Gebäudes oder gar eine Nutzungsuntersagung bis zur Anpassung aussprechen.
Die Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes kann auf den baulichen Zustand von Eigentumswohnungen keine Auswirkungen haben.
Hallo
Zuerst einmal, bei einer solchen baulichen Änderung welche die Rettungswegführung im Gebäude ändert wird ein Bauantrag fällig, gleiches gilt auch für einen Neubau. Deshalb sollte diese Frage an den vorlageberechtigten Bauingenieur oder Architekten gestellt werden.
Um aber auch noch eine konstruktive Antwort zu bringen. Dein Verkaufsraum muss je nach Größe mindestens 2 Ausgänge aufweisen. Über die der erste und zweite Rettungsweg sichergestellt werden. Ein Ausfall eines Rettungsweges (bspw. durch einen Brand der Waren im Bereich der Haupteingangstür) darf der zweite Rettungsweg nicht beeinträchtigt werden. Dementsprechend ist es kontraproduktiv beide Türen nebeneinander anzuordnen. Idealerweise befinden sich die Ausgänge in gegenüberliegenden Wänden oder zumindest in verschiedenen Ecke des Gebäudes.
Eine Brandwand aus Holz und Stahlblech ist bauordnungsrechtlich nicht möglich.
Eine Brandwand muss feuerbeständig (90 min Feuerwiderstand, nichtbrennbar) und mechanisch ausgesteift sein. Zusätzlich nach Bauordnung mind. 30 cm, nach Industriebaurichtlinie 50 cm über Dach geführt werden.
Die erforderliche Dicke hängt meist von der Höhe und der Breite zwischen 2 Abstützungen ab und lässt sich nicht pauschal festlegen. Hierzu muss ein Statiker befragt werden. Dieser muss ebenfalls die Gründung ausreichend bemessen.
Sollte die einzige Frage die Umlage der Kosten sein kann ich sicherlich keinen Beitrag leisten, aus der Überschrift leite ich jedoch ab, dass die Frage der Rechtfertigung des Gerüstes im Raum steht.
Hier sollte als Ansprechpartner das zuständige Bauordnungsamt gewählt werden, da diese bei bauordnungsrechtlichen Mängeln entsprechende Auflagen erteilen können.
Ob dieses Gerüst eine gerechtfertigte Kompensation für brandschutztechnische Mängel darstellt lässt sich per Ferndiagnose nicht klären.
Wie so oft kommt das darauf an...
Hast du bspw. eine automatisch ausgelöste maschinelle Rauschableitung muss die Tür zusätzlich automatisch aufgefahren werden und entsprechend offen gehalten werden. Ist jedoch ausschließlich eine Entrauchung zur Unterstützung der Löscharbeiten mittels natürlicher Entrauchung vorgesehen gibt es keine bauordnungsrechtlivhen Forderungen bzgl. der Offenhaltung.. hier reicht ein Verkeilen durch die Fw.
Diese komplexe Frage lässt sich ohne Hintergrundinformationen nicht klären und sollte durch den Ersteller des Brandschutzkonzeptes zu deinem Gebäude eigentlich beantwortet worden sein.
Ich bitte dich, noch einmal zu überlegen, ob du tatsächlich als unberechtigte Person auf gesperrten Frequenzen am Funkverkehr teilnehmen möchtest nachdem du das hier für jeden ersichtlich in der Öffentlichkeit angekündigt hast... Nachdem du auch die gesuchte Frequenz mit angegeben hast lässt sich dein Standort zumindest schon einmal sehr leicht einem Landkreis zuordnen.
Geh doch einfach in deine nächste Feuerwehr, mach deinen Sprechfunker und du kannst ganz legal an der Kommunikation mit der Leitstelle teilnehmen wenn dir das ein Bedürfnis ist.
Solche Fragen sterben einfach nicht aus *kopfschüttel* So langsam sollte doch jeder gecheckt haben das man solche Fragen nicht in öffentlichen Foren stellt. Was erwartest du Fragesteller? Soll sich jetzt Scanner XY outen und dir kostenlos Zugang zu seiner illegalen Serverinfrastruktur geben? Mit der du ihn btw. aufgrund von der IP jederzeit auffliegen lassen kannst?!? Bitte Hirn einschalten
Hallo
Aus deine Schilderung schließe ich, dass um ein Mehrfamilienwohnhaus geht.
Sowohl notwendiger Flur als auch notwendiger Treppenraum sind Bereich mit erhöhtem Schutzniveau und somit mit erhöhten brandschutztechnischen Anforderungen.
In der Regel schließen bei Mehrfamilienhäusern die Wohneinheiten direkt an den Treppenraum an und dieser führt im EG bis zur Haustür da ein Treppenraum einen direkten Ausgang ins Freie benötigt. Folglich haben Wohnhäuser in der Regel keine notwendigen Flure.
Aber wie immer bei einer Ferndiagnose ohne Grundrisse und Brandschutzkonzept des betreffenden Hauses alles ohne Gewähr!
Beachte bitte das du nicht einfach eine ehemalige Lagerhalle mieten kannst und dann gehts los.
Du willst nach Bauordnung eine Versammlungsstätte betreiben. Wurde das Gebäude vorher nicht als Versammlungsstätte genutzt muss ein Bauantrag gestellt werden. Das zieht eine Brandschutzbetrachtung mit notwendigen Umbauten nach sich. Auch Das Thema Lüftung muss in der Regel neu geplant und errichtet werden. Zusätzlich gibt es geforderte Mindestanzahlen an Toilettenanlagen und Mindestbreiten bei den Flucht- und Rettungswegen die von der maximalen Personenzahl im Gebäude abhängen.
Sollte dein Budget nicht 5 - 6 Stellig ausfallen wirst du diesen finanziellen Aufwand für Umbauten am Gebäude sicher nicht stemmen können. Vermieter übernehmen diese Umbaukosten nach meinen Erfahrungen in der Regel nicht.
Trotz der vielen, teilweise korrekten Antworten möchte ich doch auch noch versuchen dir weiter zu helfen!
Zuerst ist zu klären woher die Anforderung einer Brandsicherheitswache kommen kann.
Diese ist bauordnungsrechtlich nur bei Versammlungsstätten mit hohen Personenzahlen gefordert.
Aus versicherungsrechtlicher Sicht kann dein Versicherer dies natürlich auch fordern. Dies müsstest du aber im direkten Gespräch mit diesem klären. Da dies vom Versicherer selbst festgelegt wird kannst du keine Antwort zu dieser Angelegenheit aus diesem Forum für rechtskonform hinnehmen!
ALSO:
- Versicherungsgesellschaft kontaktieren
und
- solltet ihr die bauordnungsrechtlich vorgeshriebene Teilnehmerzahl überschreiten (dann wird eine Brandsicherheitswache auch bauordnungsrechtlich notwendig) mit der zuständigen Brandschutzdienststelle sprechen und deren Auflagen erfüllen.
Welche Forderungen sich aus Richtung weiterer Ämter (Schulamt etc.) ergeben kann ich leider nicht aufklären.
Moderne Atemluftflaschen werden heute ausschließlich mit einem Abströmventil ausgerüstet, welches bei Abschlagen des eigentlichen Ventils für eine kontrollierte Flaschenleerung sorgt. Atemluftflaschen die diese Ventile nicht besitzen sind im Allgemeinen jedoch noch in Gebrauch und solange sie die Kontrollen im 6-Jahres Rhytmus bestehen dürfen diese auch weiter eingesetzt werden.
Die Energie die aus dem plötzlich eintweichenden Druck frei wird ist nicht zu unterschätzen, so kam es bei uns vor einigen Jahren zu einem Unfall. bei dem eine Flasche aus Brusthöhe auf das Ventil fiel und dieses Versagte. Dem Träger der Flasche wurde durch den Anprall der davonfliegenden Flasche ein Sprunggelenk gebrochen. Darum bitte vorsicht im Umgang mit den Atemschutzgeräten.
Ersteinmal ist deine Frage durch die Antwort von Nomex meineserachtens beinahe vollumfänglich beantwortet.
Aus der Erfahrung der letzten AGT-Lehrgänge möchte ich dir mitgeben, dass du, wenn du nicht zu den sportlichen Kameraden gehörst ein wenig an deiner Kondition arbeitest.
Es kommt in den letzten Jahren vermehrt vor, dass einige Teilnehmer schon bei leichten Belastungsübungen Kreislaufprobleme bekommen und letztenendes die Abschlussprüfung (bei uns der erste Streckendurchgang) nicht oder erst im 2. oder. 3. Anlauf packen.
Du solltest näher beschreiben was du unter einem Öfchen verstehst. Ein Ofen zur Verbrennung von Feststoffen braucht auch immer einen Zug, sprich einen Schornstein nach außen um die Rauchgase abzuführen.
Wenn du einen Bioethanol-Gerät meinst ist auch das nicht empfehlenswert. Die Verbrennung findet zwar bei vergleichsweise geringen Temoeraturen statt, allerdings kann es unter dem nächst höher gelegenen Regalbrett zu einem Hitzestau kommen. Lies in diesem Fall doch bitte die Herstelleranweiseung, dort sollte zu finden sein wieviel Freiraum das Gerät benötigt.
Diese Frage ist ohne jegliche Art von Planungsunterlage nicht wirklich abschließend zu beantworten.
In der Regel gelten Produktionshallen jedoch als Sonderbau und werden nach der jeweils eingeführten Industriebaurichtlinie des Bundeslandes bemessen.
Eine Wand mit Anforderungen an den Feuerwiderstand findest du in Werkhallen in der Regel nur als Brandwand zur Abtrennung von Brandabschnitten, bzw. zur Kapselung von Bereichen mit höherem Gefahrenpotential (Ex-Bereiche, hohe Brandlastansammlungen, Gefahrstofflager etc.)
Sollte dies nicht der Fall sein kann dort eine Wand ohne Anforderungen und somit eine Wand aus normalentflammbaren Baustoffen grundsätzlich Baurechtskonform sein. Das Gefährungspotential der Maschinen kann per Ferndiagnose natürlich nicht eingeschätzt werden.
MfG
Hallo, wer hat den Rauchmelder denn anbringen lassen?
Bauordnungsrechtlich ist dieser Melder im Bad nicht vorgeschrieben. Wohnungen müssen aussschließlich in Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in Fluren über Rauchmeldern verfügen.
Der RIC wird den Personen, welche beruflich damit zu zun haben sicher bekannt sein... Manche Fragen gehören hier einfach nicht her ... bitte den Kopf anschalten -.-
Das oft erwähnte Konstrukt der Pflichtfeuerwehr wird zukünftig die schwindenden Mitgliederzahlen nicht auffangen können.
In meinem studentischen Werdegang haben wir uns mit diesem Problem auseinandergesetzt und es gibt meineserachtens mittlerweile auch Forschungsarbeiten in diese Richtung ich kann jedoch keine Quellen angeben da mir dazu auch ein wenig die Zeit fehlt.
Aus meiner Sicht können die jetzt im ländlichen Raum schon oft genutzten Rendevouz-Verfahren und die Bündelung der Sondertechnik an Standorten mit hauptamtlichen Kräften die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren auch in ländlichen Gebieten aufrecht erhalten. Hierzu müssten natürlich ein entsprechenden Gebieten erst einmal hauptamtliche Wachen geschaffen werden.
Sollte das zu teuer werden kann man sich auch an dem Konzept Dänemarks orientieren und Teile der BOS privatisieren.