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Ebenso wie man in einem Verfahren den Richter stets mit "Herr Vorsitzender" anredet sollte man in jedem Fall in einem Rechtsstreit die "Sie"-Form wählen. Wenn man bei der mündlichen Verhandlung mal Duzt ist das nicht so schlimm, aber am besten redet man immer in der dritten Person (Also Bspw.: Herr X hat... woraufhin ich....)