Hallo,

ich habe den fehler gemacht, bei dem tv-shop QVC ware zu bestellen. ich hab mich vor ca. 2 monaten auf deren homepage angemeldet und ein waren-set im wert von 75.- euro bestellt.

allerdings kann ich mich noch erinnern, dass irgendeine fehlermeldung beim bestellablauf kam. daraufhin habe ich das vorhaben gestrichen und mich nicht weiter drum gekümmert.

doch nun kommt eine rechnung und mahnung mit der aufforderung, zu bezahlen.

das problem ist nur, ich hab nichts erhalten. ( und das stimmt )

QVC droht nun mit konsequenzen, GV, schufa-eintrag usw.

meine frage wäre nun: wenn ein versandhaus ware an einen kunden ausliefert, ist evtl. bei der post ein solcher nachweis hinterlegt ? und, da bin ich mir nicht mehr sicher, auch für den versand an eine packstation ? meistens gebe ich diese als lieferadresse an.

es muss doch ein nachweis zu führen sein, ob ein päckchen an jemanden zugestellt wurde, oder wie in meinem fall, eben nicht.

danke mal im voraus