Im Prinzip gilt für Banken nichts anderes als für andere Handelsunternehmen wo das im § 257 HGB geregelt ist::

Handelsbücher, Bilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

Also die Antwort auf Deine Frage ist : 10 Jahre Aufbewahrungsfrist für Kontounterlagen

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Du kannst die normalen Kabel nehmen. Die Spannung ist da egal. Je dicker die Kabel, desto besser fließt der Strom. Also eher dickere Kabel als dünnere.

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Das Kopftuch ist als religiöses Symbol mit polysemem Symbolwert anzusehen. Es nicht angebracht, das zur Schau zu stellen, wenn die AR das nicht möchten. Das ist in mehren Gerichtsurteilen so bestätigt wurden.

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Das muss nur bei der mündlichen Prüfung vorgelegt werden. Wenn es nicht da angefordert wird kann Du es entsorgen. Aber vielleicht kannst Du einen anderem Azubi mal geben als Vorlage und der gibt Dir dafür eine Tüte Gummibärchen.

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