Wenn sich da in den letzten Jahren nichts geändert hat, dann darfst du genau 1 Tag deswegen fehlen, allerdings nicht "einfach so", sondern nur mit schriftlicher "Abwesenheitsmeldung" (von den Eltern oder, falls du schon volljährig bist, von dir selbst), weil es eben kein offizieller Feiertag ist und du beurlaubt werden musst.
Als ich noch zur Schule ging (2008, auch NRW) ist jedenfalls mal ein Klassenkamerad von mir einfach 3 Tage zu Hause geblieben deswegen, weil er meinte, das seien bei ihm ja Feiertage, und hat diese Tage nachher dann aber als unentschuldigte Fehltage angerechnet bekommen (und irgendwie ne "Verwarnung" oder sowas, kA, ist bisl her), weil er das eben nicht gemeldet hatte und selbst mit Meldung nur max 1 Tag erlaubt gewesen wäre.