Angenommen, ein neuer Mitarbeiter fängt in einem Unternehmen an. Bei seinem vorherigen Arbeitgeber hatte er ein Jobrad und würde den Vertrag gerne zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.

Allerdings bietet der neue AG bisher kein Jobrad an, da er viele Mitarbeiter im Mindestlohnbereich angestellt hat.

Darf der neue AG für diesen einen neuen Mitarbeiter eine Jobrad-Einzelvereinbarung treffen oder muss er es dann jedem Mitarbeiter anbieten?

Vielen Dank für eure Hilfe!