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Antwort
Den Hund ungeleint in Feldern herumlaufen zu lassen ist höchst unvernünftig. Die Bockjagd hat gerade begonnen, die Hochsitze sind besetzt und wenn er 300 m vom befriedeten Grundstück entfernt ist und z.B. einem Reh hinterherläuft kann er wegen Wilderei abgeschossen werden.