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Ich hoffe, dass mich ein Jurist der zufälligerweise auf gutefrage.net unterwegs ist korrigieren kann aber Anstiftung zu einer Straftat ist in der Tat ein Verbrechen.
Inwiefern das verkuppeln aber eine Anstiftung sein kann ist zweifelhaft.
Man hält den beiden ja keine Waffe vors Gesicht und zwingt sie, ungeschützten Geschlechtsverkehr zu haben oder zwingt sie, zusammen zu leben.
Das wäre sicherlich ein Verbrechen. Auf mehreren Ebenen.
Wenn man aber zwei Menschen zusammenführt, hier und da mithilft um das Eis zu brechen und das Feuer zu entfachen bin ich mir sicher, dass das keine Straftat ist.
Denn Liebe zwischen Menschen kann man nicht erzwingen, das muss von den Personen selbst kommen.
Wenn du die beiden zusammengebracht hast, hast du i.d.R (ausser wir nehmen das obere Beispiel) keinen Einfluss darauf,was sie hinter ihren geschlossen Türen machen und kannst deshalb auch nicht haftbar gemacht werden.