Ich (23) habe damals mein Abitur nach der 12. Abgebrochen. Ich habe die 11. einmal wiederholt und 12. nicht abgeschlossen. Auf meinem Zeugnis steht bei den Bemerkungen, dass ich keine andere Gymnasiale Schule besuchen dürfte.
Die Frage ist jetzt könnte ich trotzdem mein Abitur an einer Abendschule nachholen,
da ich 3 Jahre einen Minijob hatte und seit einem halben Jahr Vollzeit arbeite.