es ist keine gesetzliche pflicht, das original stets bei sich zu tragen; eine kopie genügt auch! ob es dem türsteher allerdings genügt, ist eine ganz andere frage! würde dann auf jeden fall den geschäftsfüher/inhaber rufen lassen und ihn auf obiges hinweisen! viel erfolg!!

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schau mal da nach: http://judith-sandmeier.de/

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grundsätzlich kann man jeden rechtsanwalt anmailen, ihm kurz seinen fall schildern, eine konkrete frage stellen und ausdrücklich um einen kostenlosen rat bitten! dies wird der rechtsanwalt in der regel auch tun, wenn die frage für ihn einfach zu beantworten ist und die berechtigte hoffnung besteht, später evtl. mandatiert zu werden. deshalb empfiehl es sich, kleinere kanzleien in wohnortnähe anzuschreiben!

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