Wir vier Geschwister - eine Erbengemeinschaft - Verkäufer unseres Elternhauses haben vergangene Woche beim Notar einen Kaufvertrag unterschrieben. Die Käufer - ein Ehepaar - konnten nicht Beide vor Ort sein. Das heisst nur der Ehemann sass bei der Vorlesung des Kaufvertrages mit im Raum und hat auch noch nicht unterschrieben. Das wurde eine Woche später gemeinsam nachgeholt beim Notar. Wir hatten 3 Tage vor Unterschrift einen Entwurf vom Kaufvertrag per mail erhalten. Durch eine Termin Überschneidung konnte am Tag der Beurkundung nur wir als Verkäufer unterschreiben.

Meine Frage ist: Im jetzt beglaubigten Kaufvertrag steht bei meiner Schwester:

Sie handelt im eigenem Namen

und im Namen der Verkäufer. Dort steht: Nicht im eigenem Namen, sondern als Vertreterin ohne Vertretungsmacht, sich die Genehmigung in der erforderlichen Form vorbehaltend, für die Käufer.

Für uns ist das jetzt eine nachträgliche Änderung. Es ist uns auch nicht expliziert erkärt worden bzw. hat der Notar auch nicht meine Schwester gefragt, ob er das so in den Kaufvertrag schreiben kann.

Ist das in Ordnung?

Oder muss der bereits unterschriebene Kaufvertrag dahingehend geändert werden?