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Ist zwar schon ne weile her... hat's denn geklappt? Denn bei einer Garantieleistung -ich weiß es, weil ich ein ähnliches Problem hatte - reicht ein Kassenzettel in Kopie aus. So lange Kaufdatum, Kaufpreis, Produkt und Händler auf dem Kassenzettel stehen. Ein Umtausch ist hingegen eine freiwillige Leistung des Händlers.