Hallo,

ich habe mich gerade gefragt, wie es mit der Kostenübernahme der Krankenkasse von einer Medizinischen Behandlung von Verletzungen die im Rahmen einer Straftat entstanden ist aussieht.

Szenario: ein Einbrecher welcher eine Scheibe einschlug verletzte sich so stark an dem kaputten Glas, dass er extrem blutete und sich ins Krankenhaus begab. Dort wurde er umfangreich behandelt. Sprich nähen der Wunde etc.

Der Täter konnte anhand DNA-Spuren im Blut gefasst werden.

Wie steht die Krankenkasse zu diesem Vorfall? Wird sie einfach die Kosten übernehmen? Oder da es im Rahmen einer Straftat passiert ist wird sie die Kosten der Behandlung des Patienten/Täters zurück verlangen?