Ihr seid beide Privatpersonen?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst/der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer - wie bei eBay - den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko.
Also eigentlich ist es sein Problem, wenn du den Versand nachweisen kannst (schwierig!). Aber aus dem Grund würd ich warten. Am Ende kommt das Paket noch an und du erstattest zusätzlich das Geld...