Ich denke, dass du grundsätzlich (am besten schriftlich) gegen das Betreten deines Grundstücks Einspruch erheben kannst. Je nachdem, was der Grund deines Einspruchs und der Anlass des Betretens ist, hast du Erfolg damit … und zusätzlichen Aufwand. … und wahrscheinlich schlechte Chancen, wenn du mal wegen irgendwas auf ihr Grundstück musst.

Wenn aus dem Schreiben nicht ersichtlich ist, worum es geht: Frag doch erstmal die Nachbarin oder den Absender des Schreibens.

Steht in dem Schreiben nicht auch, was genau und aus welchem Anlass vermessen werden soll oder ob du anwesend sein sollst? Betrifft es nämlich eure gemeinsame Grundstücksgrenze, solltest du wahrscheinlich anwesend sein oder/und darauf achten, dass dir die Ergebnisse mitgeteilt werden (um dann ggf. Einwand zu erheben). Ich wünsch dir, dieser Fall tritt nicht ein - sowas muss nicht (aber kann) kompliziert werden. Tipp dazu: Internetrecherche zu dem Thema ist schwierig, da Vermessungsrecht in jedem Bundesland anders ist.

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