Hier nochmal in Kurzform da auf meine erste Frage keiner so richtig antworten konnte.

Kann es sein das ich bei einer freiwilligen stationären Reha teilweise unter 10 Stunden Ruhezeiten habe zwischen den Tagen, sprich 14 Stunden Anwesenheitspflicht bei Therapien??? Nach meiner Ansicht widerspricht dies deutlich dem Paragraph 65 SGB 1???