Ich stand heute im Bus auf dem Heimweg von der Arbeit im Mehrzweckabteil vor den Klappsitzen. An der Scheibe hängt immer ein Rollstuhlsymbol, ein Kinderwagensymbol und ein Rollatorsymbol. Eine Oma mit Rollator und wollte genau auf diesen Platz. Ich weigerte mich, beiseite zu gehen und wies sie auf die zahlreichen anderen freien Plätze hin, aber das war ihr zu eng und sie meinte, sie hätte ein Recht auf diesen bestimmten Platz und nicht auf irgendeinen Platz. Ich ging nicht beiseite, also quetschte sie sich neben mich. Es kam zu nem verbalen Streit, dabei steht in den Beförderungsbestimmungen klar, dass ich meinen Sitzplatz anbieten müsste. Ich hatte aber einen Stehplatz. Und von beiseite gehen steht da nix.
(3.2) Pflichten der Fahrgäste
(1) Jeder Fahrgast muss sich bei der Benutzung der Betriebsanlagen und der Fahrzeuge so verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, seine eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern.
(2) Dabei müssen die Fahrgäste den Anweisungen des Personals Folge leisten. So kann das Personal Fahrgäste beispielsweise auf bestimmte Wagen bzw. Plätze verweisen, wenn dies aus betrieblichen Gründen oder zur Erfüllung der Beförderungspflicht notwendig ist.
(3) Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und Fahrgäste mit kleinen Kindern benötigen Sitzplätze: Bei Bedarf müssen andere Fahrgäste aufstehen. Mitgeführte Kinderwagen, Fahrräder und andere Sachen sind zu beaufsichtigen bzw. so zu sichern, dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden. Zudem ist jeder Fahrgast verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen.
(4) Die vorliegenden Beförderungsbedingungen können durch einzelne oder mehrere Verkehrsunternehmen um ein Alkoholkonsumverbot ergänzt werden. Weiterführende Bestimmungen auf Grundlage des jeweiligen Hausrechts (z. B. Ess- und Trinkverbote) bleiben von diesen Beförderungsbedingungen unberührt.
(Aus dem gemeinsamen beförderungsbesingungen der verkehrsverbünde NRW, die auch hier im AVV gelten. Andere Beförderungsbestimmungen gibt's im avv nicht)
1. Es steht ja nirgendwo, ich müsse beiseite gehen, warum denken so viele Leute das?
2. Sie saß so, dass ihr Kopf nonstop gegen meinen Bauch drückte und der Rollator auf meinem Fuß stand. Ist das schon eine Körperverletzung?
3. Hätte ich das Recht gehabt, den Rollator von meinem Fuß zu entfernen, notfalls gewaltsam?
4. Warum macht das Personal nix?
5. Ich war kurz davor, der Frau eine zu scheuern.
6. Ich mache sowas öfters. Kann das auch mal anders aus gehen? Weil ein Verstoß liegt ja nicht vor.