Guten Tag,

Laut Vereinssatzung ist der 1. Vorsitzende gemeinsam mit einem stv. Vorsitzenden (es gibt 3) vertretungsberechtigt. Bedeutet dies, dass Handlungen oder Willenserklärungen gegenüber 3. der Zustimmung eines der stv. Vorsitzenden möglich sind?

Vielen Dank für die Hilfe.