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Hallo,
du benötigst eine Erlaubnis nach § 7 oder §27 SprengG. Antrag deiner zuständigen Behörde holen ausfüllen. Die Überprüfung auf Zuverlässigkeit nimmt die Behörde im Rahmen der Bearbeitung vor. Versicherungsnachweis nicht vergessen bei § 27 Erlaubnis für Feuerwerk bist du gem. SprengG nichtverpflchlichte ein Bedürfniss nachzuweisen. Die Behörden beraten hier machmal in die falsche Richtung, wie man ab und an hört. Wie so wohl ... ;)
Der Fachkundelehrgang (Grundlehrgang für das Abbrennen von Feuerwerken) ist für Kategorie F4.
In Deutschland gibt es keine Ausbildung für Kat. F3....! (Es sein denn es hat sich was geändert.) Daher geht der Antrag durch, wenn alle Dinge erfüllt sind.
Das Thema Lagerung ist allerdings ein Problem... Such hier mal nach der 2. Verordnung zum SprengG, bzw. die Lagerrichtline für Aufbewahung in kleinen Mengen.
Falls noch Fragen sind einfach Kontakt aufnehmen.
Viel Spaß!