Hallo!

Meine ehemalige Vermieterin hat während unseres Mietverhältnisses die Heizung auf ein Moderneres System umrüsten lassen. Während der Mehrwöchigen Umbauphase wurde das Warmwasser mit einem Elektroboiler erhitzt. Diese Extrakosten, sowie die Stromkosten durch die Bauarbeiter werden jetzt in der Nebenkostenabrechnung als Mehrkosten deklariert.

Meines Erachtens sind das aber Kosten, die nach §1 Abs. 2 der BetrKV nicht umlegbar sind und als Werbungskosten in ihrer EkSt-Erklärung geltend gemacht werden können.

Wer ist nun im Recht?